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BGH, 14.05.1963 - VI ZR 20/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 943
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - VI ZR 20/61
Er müsse des weiteren auch erwögen, ob ein vertretbares Verhältnis zwischen dem mit der Veröffentlichung verfolgten Zweck und der für die Betroffenen notwendig eintretenden Minderung ihres Ansehens und anderer Schädigungen bestehe (BGHZ 31, 308, 313). - RG, 21.12.1920 - II 1214/20
1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit …
- RG, 20.03.1928 - I 963/27
1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück …
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - VI ZR 20/61
Zwar hat die Rechtsprechung den Grundsatz aufgestollt, daß'fiifr'den Wahrheitsbeweis des § 186 StGB im allgemeinen das Erfordernis der Identität zwischen dem behaupteten und dem zu beweisenden Geschehen gilt (RGSt 55, 129, 132; 62, 83, 95; 64, 284, 286).
- BGH, 02.12.1954 - 3 StR 922/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - VI ZR 20/61
Gerade wenn die Beweisaufnahme wie hier angesichts widerstrei tender Zeugenaussagen keine völlige Klärung des Geschehens gebracht hat, kann es dem Beklagten nicht verwehrt werden, daß er auf gleichartige odez ähnliche Vorkommnisse zurückgreift, wenn diese als Beweisanzeichen für die Richtigkeit seiner Darstellung erheblich sein können (BGH 3 StR 922/52, Urt. v. 2. Februar 1954;… 5 StR 616/54, Urt. v. 1. Februar 1955, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1955, 269)« Damit nutzt er den ihm obliegen den Wahrheitsbeweis nicht unangemessen aus, um neue Vorwürfe zu erheben oder ganz allgemein den Kläger in seiner Ehre anzugreifen, vielmehr tritt er nur den Beweis dafür an, daß die gerügte Einstellung des Zweitklägers zu den ihm anvertrauten Pferden nicht nur bei den geschilderten £inzelvorkoiimmi3sen, sondern in ganz ähnlicher Weise auch vor oder nach der Zeit spanne zutage getroten ist, über die berichtet wurde. - BGH, 01.02.1955 - 5 StR 616/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - VI ZR 20/61
Gerade wenn die Beweisaufnahme wie hier angesichts widerstrei tender Zeugenaussagen keine völlige Klärung des Geschehens gebracht hat, kann es dem Beklagten nicht verwehrt werden, daß er auf gleichartige odez ähnliche Vorkommnisse zurückgreift, wenn diese als Beweisanzeichen für die Richtigkeit seiner Darstellung erheblich sein können (…BGH 3 StR 922/52, Urt. v. 2. Februar 1954; 5 StR 616/54, Urt. v. 1. Februar 1955, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1955, 269)« Damit nutzt er den ihm obliegen den Wahrheitsbeweis nicht unangemessen aus, um neue Vorwürfe zu erheben oder ganz allgemein den Kläger in seiner Ehre anzugreifen, vielmehr tritt er nur den Beweis dafür an, daß die gerügte Einstellung des Zweitklägers zu den ihm anvertrauten Pferden nicht nur bei den geschilderten £inzelvorkoiimmi3sen, sondern in ganz ähnlicher Weise auch vor oder nach der Zeit spanne zutage getroten ist, über die berichtet wurde. - RG, 07.07.1930 - II 439/30
1. Auf welche Tatsachen darf und muß der Wahrheitsbeweis erstreckt werden, a) …
Auszug aus BGH, 14.05.1963 - VI ZR 20/61
Zwar hat die Rechtsprechung den Grundsatz aufgestollt, daß'fiifr'den Wahrheitsbeweis des § 186 StGB im allgemeinen das Erfordernis der Identität zwischen dem behaupteten und dem zu beweisenden Geschehen gilt (RGSt 55, 129, 132; 62, 83, 95; 64, 284, 286).
- BGH, 28.10.1968 - VII ZR 35/66
Klage gegen einen Architekten auf Mietausfall - Mietausfall aus unterlassener …
In aller Regel ist eine derartige Verteidigung unbeachtlich (vgl. BGH VersR 1963, 943).